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Welche Rolle spielt KI bei der Websiteentwicklung?

Wo künstliche Intelligenz bei Texten, Code, Bildern und Übersetzungen hilft, wo ihre Grenzen liegen und was Datenschutz und Urheberrecht dazu sagen

Elijah NhekVeröffentlicht am 4 Min. Lesezeit
Laptop mit unscharfem Code auf dem Bildschirm, daneben ein Notizblock mit handschriftlichen Korrekturen
Inhalt dieses Artikels

Künstliche Intelligenz ist bei der Websiteentwicklung ein nützliches Werkzeug, aber kein Ersatz für Planung, Fachwissen und Verantwortung. Sie kann Textentwürfe liefern, beim Programmieren unterstützen, Bilder erzeugen und Übersetzungen vorbereiten. Was am Ende online geht, muss aber ein Mensch prüfen: inhaltlich, technisch und rechtlich. Dieser Artikel zeigt realistisch, wo KI hilft und wo Vorsicht nötig ist.

Wo KI im Webprojekt helfen kann

Textentwürfe und Struktur

Ein KI-Sprachmodell kann aus Stichworten einen ersten Entwurf für eine Leistungsseite formulieren, Gliederungen vorschlagen oder einen langen Text kürzen. Das ist besonders hilfreich gegen das leere Blatt.

Der Entwurf kennt aber Ihr Unternehmen nicht. Er weiss nicht, welche Fragen Ihre Kundschaft am Telefon stellt, in welchem Gebiet Sie arbeiten oder was Sie von der Konkurrenz unterscheidet. Diese Informationen müssen von Ihnen kommen. Ohne sie entstehen Texte, die auf jede Firma passen und deshalb zu keiner.

Unterstützung beim Programmieren

Code-Assistenten schlagen Funktionen vor, erklären Fehlermeldungen oder schreiben wiederkehrende Bausteine. Das kann Entwicklungsarbeit beschleunigen. Der vorgeschlagene Code ist aber nicht automatisch korrekt, sicher oder effizient. Er kann veraltete Methoden verwenden, Sicherheitslücken enthalten oder in einer Situation funktionieren und in einer anderen nicht. Wer KI-Code übernimmt, muss ihn verstehen, testen und verantworten können.

Bilder und Grafiken

Bildgeneratoren erzeugen in Sekunden Illustrationen, Hintergründe oder Stimmungsbilder. Für einzelne Elemente kann das passen. Für Ihr Team, Ihre Werkstatt oder Ihre Produkte sind echte Fotos aus unserer Sicht fast immer die bessere Wahl, weil sie zeigen, was die Kundschaft tatsächlich erwartet. Generierte Bilder, die echte Personen oder Orte vortäuschen, schaden dem Vertrauen.

Übersetzungen

KI-Übersetzungen sind heute oft gut lesbar. Sie treffen aber nicht immer den richtigen Ton, verwechseln Fachbegriffe oder übersehen regionale Eigenheiten. In der Schweiz kommen eigene Schreibweisen und Begriffe dazu, die bei einer Übersetzung bewusst geprüft werden sollten. Für eine Website, die auf Französisch oder Italienisch Vertrauen schaffen soll, lohnt sich die Durchsicht durch eine Person, die die Sprache sicher beherrscht.

Die Grenzen: warum ein Mensch alles prüfen muss

KI-Modelle formulieren überzeugend, auch wenn der Inhalt falsch ist. Sie können Zahlen, Quellen oder Zitate erfinden, die plausibel klingen. Auf einer Firmenwebsite ist das heikel: Falsche Angaben zu Preisen, Leistungen oder rechtlichen Themen fallen auf Sie zurück.

Deshalb gilt aus unserer Sicht eine einfache Regel: KI liefert Entwürfe, Menschen entscheiden. Konkret heisst das:

  • Jede Tatsachenbehauptung wird an einer verlässlichen Quelle geprüft.
  • Jeder Text wird gelesen, als stünde Ihr Name darunter, denn das tut er.
  • Jeder Code wird verstanden, getestet und überprüft, bevor er live geht.
  • Jedes Bild wird darauf geprüft, ob es etwas zeigt, das es so nicht gibt.

Auch Google äussert sich in seinen Richtlinien zu automatisch erstellten Inhalten. Entscheidend ist, ob Inhalte in erster Linie Menschen helfen. Google empfiehlt, offenzulegen, wie Inhalte entstanden sind, wo Leserinnen und Leser das vernünftigerweise erwarten würden. Wer Automatisierung vor allem einsetzt, um Suchrankings zu manipulieren, verstösst laut Google gegen dessen Spamrichtlinien.

Datenschutz: Was Sie eingeben, verlässt Ihr Haus

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hält fest, dass das Schweizer Datenschutzgesetz auf KI-gestützte Datenbearbeitungen direkt anwendbar ist. Er warnt ausdrücklich davor, dass bei der Eingabe personenbezogener Daten in ein KI-Werkzeug mehr preisgegeben werden kann als erwartet. Im beruflichen Umfeld betrifft das oft Daten von Dritten, etwa von Kundinnen, Patienten oder Mitarbeitenden.

Zudem verlangt der EDÖB Transparenz: Wer KI einsetzt, soll Zweck, Funktionsweise und Datenquellen der Bearbeitung offenlegen. Menschen haben laut EDÖB auch das Recht zu wissen, ob sie mit einer Maschine kommunizieren.

Für die Arbeit an einer Website bedeutet das praktisch:

  • Keine Kundenlisten, Anfragen oder Offerten mit Namen in öffentliche KI-Werkzeuge kopieren.
  • Vor der Nutzung prüfen, ob der Anbieter Eingaben zum Training verwendet und wo die Daten bearbeitet werden.
  • Wenn Ihre Website selbst KI einsetzt, zum Beispiel einen Chatbot, dies klar kennzeichnen und in der Datenschutzerklärung beschreiben.

Was das Datenschutzgesetz grundsätzlich für Websites bedeutet, lesen Sie im Artikel Datenschutz auf der Website: Was das revDSG für KMU bedeutet.

Urheberrecht: offene Fragen und klare Risiken

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) beschreibt die Lage so: In der Schweiz ist urheberrechtlich nur geschützt, was von einem Menschen stammt. Wer ein KI-Werkzeug als Hilfsmittel nutzt und selbst die schöpferische Leistung erbringt, kann ein geschütztes Ergebnis erhalten. Erzeugt die KI das Werk weitgehend selbst, ist es laut IGE nicht geschützt.

Umgekehrt besteht ein Risiko: Enthält ein KI-Ergebnis erkennbare Teile geschützter Werke, braucht es grundsätzlich die Zustimmung der Urheber. Wer ein solches Ergebnis verwendet, begeht laut IGE ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung. Das IGE empfiehlt zudem, die Nutzungsbedingungen der Anbieter zu beachten, weil diese die kommerzielle Nutzung einschränken können. Ob das Training von KI mit geschützten Werken zulässig ist, ist noch umstritten.

Dieser Abschnitt ist eine Zusammenfassung und keine Rechtsberatung.

Wie wir KI einordnen

Aus unserer Sicht ist KI ein Werkzeug wie ein guter Texteditor oder eine Bildbearbeitung. Es kann Routinearbeit verkürzen und beim Denken helfen. Die wichtigen Entscheidungen bleiben menschlich: Welche Seiten braucht Ihre Website? Welche Botschaft überzeugt Ihre Kundschaft? Ist dieser Code sicher? Darf dieses Bild verwendet werden?

KI ist ausserdem nicht nur beim Bau einer Website ein Thema, sondern auch bei Abläufen im Betrieb, etwa beim Vorsortieren von Anfragen. Wann sich solche Lösungen lohnen, beschreiben wir im Artikel Wann lohnt sich Automatisierung?

Fazit

KI spielt bei der Websiteentwicklung eine wachsende Rolle, vor allem bei Entwürfen, Code-Vorschlägen, Bildern und Übersetzungen. Ihre Ergebnisse sind aber nur so gut wie die Prüfung danach. Datenschutz und Urheberrecht setzen klare Grenzen, und Fehler fallen auf das Unternehmen zurück, das sie veröffentlicht. Unser Ansatz: KI dort nutzen, wo sie hilft, und alles prüfen, bevor es online geht. Mehr über unsere Arbeitsweise erfahren Sie auf der Seite Über uns.

Häufige Fragen

Kann KI eine ganze Website selbst erstellen?
KI-Werkzeuge können Entwürfe für Texte, Layouts und Code liefern. Eine Website, die zu Ihrem Unternehmen passt, rechtlich sauber ist und zuverlässig funktioniert, braucht aber weiterhin Menschen, die planen, prüfen und entscheiden.
Darf ich Kundendaten in ein KI-Werkzeug eingeben?
Der EDÖB hält fest, dass das Datenschutzgesetz auf KI-gestützte Datenbearbeitungen direkt anwendbar ist, und warnt vor der Eingabe personenbezogener Daten. Klären Sie vorher, was der Anbieter mit den Eingaben macht, und verzichten Sie im Zweifel darauf.
Sind KI-generierte Bilder und Texte urheberrechtlich geschützt?
Laut IGE ist in der Schweiz nur geschützt, was von einem Menschen stammt. Gleichzeitig kann die Verwendung eines KI-Ergebnisses ein fremdes Urheberrecht verletzen, wenn es geschützte Teile enthält.

Quellen

Elijah Nhek

Software Engineer und Gründer von WEBLILO in Luzern. Entwickelt Websites und Software für Unternehmen in der Schweiz

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