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Webdesign

Die häufigsten Fehler auf Schweizer Firmenwebsites

Von fehlenden Anbieterangaben über Kontaktformulare ohne Datenschutzerklärung bis zu langsamen Bildern: typische Fehler und wie Sie sie beheben

Elijah NhekVeröffentlicht am 5 Min. Lesezeit
Hand mit Bleistift über einer ausgedruckten Checkliste neben einem Smartphone auf einem Schreibtisch
Inhalt dieses Artikels

Viele Schweizer Firmenwebsites scheitern nicht am Design, sondern an Grundlagen: fehlende Anbieterangaben, Kontaktformulare ohne Datenschutzerklärung, veraltete Inhalte, versteckte Kontaktwege, zu grosse Bilder und eine schwache Darstellung auf dem Smartphone. Die gute Nachricht: Die meisten dieser Fehler lassen sich mit überschaubarem Aufwand beheben. Dieser Artikel zeigt die wichtigsten, mit Hinweisen auf die offiziellen Grundlagen. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Fehlende oder unklare Anbieterangaben

Wer ist eigentlich hinter dieser Website? Diese Frage sollte jede Firmenwebsite sofort beantworten. Rechtlich ist Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) relevant, in Kraft seit dem 1. April 2012. Unlauter handelt danach unter anderem, wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es unterlässt, klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen.

Für Websites mit Bestellmöglichkeit verlangt dieselbe Bestimmung zusätzlich, dass auf die technischen Schritte zum Vertragsabschluss hingewiesen wird, Eingabefehler vor der Bestellung korrigiert werden können und die Bestellung unverzüglich elektronisch bestätigt wird.

Ob eine reine Informationswebsite ohne Bestellfunktion unter diese Bestimmung fällt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das KMU-Portal des SECO empfiehlt für E-Commerce-Websites, die vollständige Firmenadresse mit Ansprechperson, eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer und die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) klar ersichtlich anzugeben, etwa in einem Impressum. Aus unserer Sicht gehören diese Angaben auf jede Firmenwebsite. Sie kosten nichts und schaffen Vertrauen.

Häufige Fehler: nur ein Kontaktformular ohne Adresse, keine E-Mail-Adresse, ein Impressum mit dem Namen der früheren Firma oder eine Adresse, die seit dem Umzug nicht mehr stimmt.

Kontaktformular ohne Datenschutzerklärung

Das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Wer Personendaten beschafft, muss die betroffene Person nach Art. 19 DSG angemessen informieren, mindestens über:

  • die Identität und die Kontaktdaten des Verantwortlichen
  • den Bearbeitungszweck
  • gegebenenfalls die Empfängerinnen und Empfänger oder deren Kategorien

Werden Personendaten ins Ausland bekanntgegeben, gehört auch der Staat dazu und gegebenenfalls die Garantien für den Datenschutz. Das ist für Websites relevant, weil Hosting, Formulardienste oder Analyse-Tools im Ausland betrieben werden können.

Ein Kontaktformular beschafft Name, E-Mail-Adresse und oft weitere Angaben. Der EDÖB hält fest, dass das DSG keine bestimmte Form für diese Information vorschreibt. Sie muss aber leicht zugänglich, vollständig und gut erkennbar sein. Eine Datenschutzerklärung auf der Website ist der übliche Weg. Der EDÖB empfiehlt, dass sie von jeder Seite aus leicht erreichbar ist und mit den tatsächlichen Datenbearbeitungen übereinstimmt, inklusive eingebundener Dienste wie Karten, Statistik-Tools oder Social-Media-Plugins.

Häufige Fehler: gar keine Datenschutzerklärung, ein kopierter Text, der nicht zur eigenen Website passt, oder eine Erklärung, die eingebundene Dienste nicht erwähnt. Mehr dazu im Artikel über Datenschutz auf der Website.

Veraltete Inhalte

Öffnungszeiten vom letzten Jahr, Teammitglieder, die längst nicht mehr im Betrieb arbeiten, oder eine "Aktuelles"-Rubrik mit einem Eintrag von vor Jahren: Veraltete Inhalte lassen eine Firma weniger aktiv wirken, als sie ist. Besonders heikel sind falsche Öffnungszeiten, Preise oder Kontaktangaben, weil Kundinnen und Kunden direkt danach handeln.

Was hilft: Legen Sie fest, wer die Website pflegt, und prüfen Sie wichtige Angaben in einem festen Rhythmus. Rubriken, die Sie nicht regelmässig pflegen können, nehmen Sie lieber heraus. Achten Sie darauf, dass Website und Google-Unternehmensprofil dieselben Angaben enthalten.

Kein klarer Kontaktweg

Das KMU-Portal des SECO nennt Öffnungszeiten, Telefonnummer, Postadresse und E-Mail-Adresse als Bestandteile einer guten Firmenwebsite. Trotzdem sind diese Angaben oft schwer zu finden, etwa nur auf einer Unterseite oder als Bild, das sich nicht antippen lässt.

Was hilft: Kontaktangaben im Fussbereich jeder Seite, eine antippbare Telefonnummer auf dem Smartphone und auf den wichtigsten Seiten ein klar beschrifteter nächster Schritt. Wie sich eingehende Anfragen anschliessend effizient verarbeiten lassen, beschreibt der Artikel über automatische Kundenanfragen.

Zu grosse, langsame Bilder

Google weist darauf hin, dass Bilder oft den grössten Anteil am Datenvolumen einer Seite haben und Seiten dadurch langsam laden können. Häufig ist das grösste sichtbare Element ein Bild. Für den Largest Contentful Paint (LCP) gilt laut web.dev ein Wert von höchstens 2,5 Sekunden als gut.

Was hilft:

  • Bilder in passender Grösse ausliefern, mit responsiven Bildern über srcset oder das picture-Element
  • moderne Formate wie WebP oder AVIF verwenden, die Google in der Suche unterstützt
  • Bilder ausserhalb des sichtbaren Bereichs mit loading="lazy" nachladen, laut web.dev aber nicht das wichtigste Bild oben auf der Seite
  • Breite und Höhe angeben, damit sich das Layout beim Laden nicht verschiebt

Mehr dazu im Artikel über Ladegeschwindigkeit.

Keine mobile Optimierung

Google verwendet für die Indexierung und das Ranking die mobile Version einer Website und empfiehlt, auf Mobilgeräten dieselben Inhalte anzubieten wie auf dem Desktop. Websites, die auf dem Smartphone nur verkleinert erscheinen, zu kleine Schrift haben oder Inhalte mobil weglassen, sind deshalb doppelt im Nachteil: für Besucher und für die Suche.

Was hilft: ein responsives Layout, das sich an die Bildschirmgrösse anpasst, ausreichend grosse Schaltflächen und ein Test auf echten Geräten. Mehr dazu im Artikel über Responsive Design.

Bilder ohne Alternativtext

Alternativtexte beschreiben Bilder für Menschen, die Screenreader nutzen, und für Suchmaschinen. Google nennt den Alternativtext das wichtigste Attribut, um Bilder zu beschreiben, und rät davon ab, ihn mit Keywords zu füllen. Mehr zu diesem Thema im Artikel über Barrierefreiheit.

Kurze Checkliste für Ihre Website

  • Firmenname, Adresse, E-Mail und Telefon sind klar ersichtlich
  • Die Datenschutzerklärung passt zur tatsächlichen Datenbearbeitung und ist von jeder Seite erreichbar
  • Öffnungszeiten, Team und Preise sind aktuell
  • Der Kontakt ist auf dem Smartphone mit einem Fingertipp möglich
  • Bilder sind komprimiert und in passender Grösse eingebunden
  • Die Website funktioniert auf Smartphone, Tablet und Desktop
  • Wichtige Bilder haben beschreibende Alternativtexte

Fazit

Die häufigsten Fehler auf Firmenwebsites sind selten spektakulär, aber sie kosten Vertrauen und Anfragen. Klare Anbieterangaben, eine passende Datenschutzerklärung, aktuelle Inhalte, sichtbare Kontaktwege, schlanke Bilder und eine gute mobile Darstellung bilden eine solide Grundlage. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem konkreten Fall lohnt sich eine Fachperson. Wenn Sie Ihre Website technisch und inhaltlich überprüfen lassen möchten, erreichen Sie uns über die Kontaktseite.

Häufige Fragen

Braucht jede Firmenwebsite ein Impressum?
Wer im elektronischen Geschäftsverkehr Waren, Werke oder Leistungen anbietet, muss nach Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG klare und vollständige Angaben zu Identität und Kontaktadresse inklusive E-Mail machen. Ob eine reine Informationswebsite darunter fällt, ist im Einzelfall zu prüfen. Aus unserer Sicht sollten klare Anbieterangaben auf jeder Firmenwebsite stehen.
Brauche ich für ein Kontaktformular eine Datenschutzerklärung?
Über ein Kontaktformular beschaffen Sie Personendaten. Nach Art. 19 DSG müssen Sie die betroffenen Personen darüber informieren. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor, eine gut erreichbare Datenschutzerklärung ist aber der übliche Weg.

Quellen

Elijah Nhek

Software Engineer und Gründer von WEBLILO in Luzern. Entwickelt Websites und Software für Unternehmen in der Schweiz

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